Kinder- und Jugendschutz in der BTG
So verstehen wir Kinderschutz
“ Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte,
solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“(Albert Einstein)
Das Wohl und der Schutz von Kindern ist die Pflicht eines jeden Erwachsenen. Kinderschutz muss als Teil einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen verstanden werden. Ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen der Kinder ist unser oberstes Ziel. Hier im Sportverein wollen wir ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche Stärken aufbauen sowie Teamgeist, Freundschaft und Fairplay erfahren können. Wir sind mit dafür verantwortlich, dass sich Kinder und Jugendliche wohlfühlen und gut entwickeln. Wir fördern sie durch unsere Begleitung und unser Vorbild, schützen ihre Rechte und respektieren ihre Grenzen.
Der Kinder- und Jugendschutz ist ein Thema, welches vor allem in den letzten Jahren immer präsenter wurde. Wir sind uns bewusst, dass Kinder auch im Sportverein Situationen erleben können, die sie ängstigen bzw. schädigen.
Aus diesem Grund nimmt die BTG dieses Thema sehr ernst und hat verschiedene Vorkehrungen getroffen. Wir erwarten von allen in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen, dass sie verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Kindern umgehen, sich engagieren und informieren, genau hinschauen, dazu beitragen, dass nichts verdrängt wird und sich Rat und Hilfe suchen.
Vereinbarung mit dem Jugendamt zum Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen im Sportverein
Die BTG hat am 14.12.2015 mit dem Jugendamt der Stadt Bielefeld eine Vereinbarung zum Kinderschutz abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die BTG zur Einhaltung verschiedener Maßnahmen, die alle Bereiche des Sportvereins, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzogen oder ausgebildet werden, umfassen.
Führungszeugnisse von Mitarbeitern, Betreuern etc.
Alle haupt- und ehrenamtlich beschäftigten Mitarbeiter/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen in engem Kontakt stehen, sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Nur wer dieses Dokument vorgelegt und damit eine Unbedenklichkeit nachgewiesen hat, wird als Betreuer/-in, Übungsleiter-in bzw. Trainer/-in akzeptiert und eingesetzt.
Das erweitere Führungszeugnis kann mit einem Schreiben des Vereins kostenlos im Bürgeramt beantragt werden. Das besondere eines erweiterten Führungszeugnisses besteht darin, dass jede Verurteilung wegen einer Sexualstraftat oder einer Straftat gegen die persönliche Freiheit, auch wenn sie „nur“ zu einer Jugendstrafe oder „nur“ zu einer begrenzten Geldstrafe geführt hat, dort eingetragen ist. Das heißt, dass auch kleine Auffälligkeiten, die erfolgreich zur Anzeige gebracht wurden, einen Eintrag zur Folge haben. Außerdem werden die Einträge nicht – wie üblich – nach einer gewissen Zeit gelöscht.
Die Führungszeugnisse müssen zudem alle 5 Jahre erneut beantragt und vorgelegt werden.
Verhaltenskodex im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Zusätzlich zum erweiterten Führungszeugnis müssen alle Mitarbeiter/-innen, Betreuer/-innen, Trainer/-innen von Kindern und Jugendlichen dem Verhaltenskodex der BTG von 1848 e.V. zustimmen und ihn befolgen. Dieser ist, ebenso wie das Führungszeugnis, Voraussetzung für eine Übungsleitervereinbarung im Bereich Kinder und Jugendliche.
Bekenntnis zum 10-Punkte-Aktionsprogramm des LSB NRW
Das Aktionsprogramm enthält eine Reihe von Empfehlungen und Unterstützungsleistungen, die sich an die Mitgliederorganisationen, Sportvereine, sowie Übungsleiter/-innen, Betreuer/-innen und Eltern richten.
Kinderschutzbeauftrage und Ansprechpartnerin im Verein
Iris Schulze
Dipl. Sozialpädagogin/ B-Lizenz: Gesundheitsförderung im KiTu
stellvertr. Leiterin der Kindersportschule
Mail: iris.schulze@kiss-bielefeld.de
Tel: 0521 – 98 91 91 64
Post: Kindersportschule der BTG
vertraulich: Iris Schulze
Am Brodhagen 54
33613 Bielefeld