Studioordnung

  • Die Mindestmitgliedschaft beträgt drei Monate.
  • Die Kündigungsfrist der Abteilungsmitgliedschaft beträgt 30 Tage zum Monatsende.
  • Für Neumitgliedschaften ab Juli 2020 gilt eine, an die Satzung der BTG angepasste Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
  • Eine Kündigung muss schriftlich und entsprechend der Satzung erfolgen (Satzung liegt im Studio oder auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus).
  • Das Mindestalter für das Training im Studio beträgt 16 Jahre.
  • Für Wertsachen, Kleidung u.a. wird keine Haftung übernommen.
  • Der Trainingsplan wird aufgrund Ihrer gemachten Auskünfte und unsere Testergebnisse erstellt. Für eventuelle Folgen, durch unterlassene Angaben während des Eingangscheck, ist die BTG der Verantwortung entbunden. Gleiches gilt bei unsachgemäßer und mit dem Betreuungspersonal nicht abgesprochener Nutzung des Geräteparks.
  • Das Betreten des Trainingsraumes ist nur mit sauberen Turnschuhen oder Socken gestattet.
    Bitte legen Sie aus hygienischen Gründen ein Handtuch auf die Geräte.
  • Cardiogeräte nach der Benutzung bitte reinigen.
  • Sporttaschen sind aus Platzgründen in den Umkleiden oder den Taschenschränken zu lagern.
  • Die Hinweise der Studiobetreuer sind verbindlich zu beachten.
  • Veränderungen der Öffnungszeiten unterliegen der Entscheidung des Vorstandes und haben keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft.
  • Im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung behält sich der Vorstand eine Beitragsanpassung vor. Diese wird vorher schriftlich in den Vereinsnachrichten angekündigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung tritt hiermit nicht in Kraft.
  • Ansprechpartner/Studioleitung Oliver Hartmann
  • Das Gebäude wird 15 Minuten nach Ende des Trainingsbetriebes geschlossen